Cookie-Banner sind seit der DSGVO von Webseiten nicht mehr wegzudenken. Jeder sieht sie beinahe täglich beim Surfen im Internet. Auch wenn viele Nutzer die Banner als lästig empfinden, unnötig sind sie keinesfalls. Aber wann sind die Hinweise überhaupt nötig und wie müssen Betreiber von Webseiten über die Speicherung von Cookies informieren?
Störenfried oder Aufklärung?
Auch bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite kamen Sie nicht drum herum. Die Rede ist von einem Cookie-Banner. Rund 55 Prozent der Internetnutzer sind genervt von den Bannern, sind sie schließlich mittlerweile auf fast jeder Webseite eingeblendet. Das hat eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben.
Den Ergebnissen zufolge wissen 44 Prozent der Befragten nicht einmal, warum die Betreiber eines Internetangebotes darüber informieren sollen. Dabei ist die Information über Cookies aus Datenschutzsicht unbedingt erforderlich.
Der Website-Besucher muss informiert einwilligen, wenn Daten über sein Nutzungsverhalten an Dritte weitergegeben werden sollen. Dies ist zum Beispiel bei Tracking-Cookies der Fall. Wichtig dabei ist, dass der Besucher die Cookies auch ablehnen darf. In diesem Fall dürfen die Cookies nicht gespeichert werden.
Banner, die davon ausgehen, dass reines Weitersurfen auf der Website eine Einwilligung bedeutet, sind dagegen unzulässig. Auch voraktivierte Kästchen bei Einwilligungserklärungen in Cookie-Bannern sind nicht erlaubt.
Aufsichtsbehörden sind unzufrieden mit vielen Cookie-Banner
Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz sind mit vielen Cookie-Bannern unzufrieden. Das liegt aber nicht daran, dass die Aufklärung und die Einwilligung vor dem Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Verfahren im Internet unnötig wären.
Während sich Nutzer vor allem an der schlechten Benutzerfreundlichkeit der Dienste stören, gehen die Behörden einen Schritt weiter. Die vorhandenen Banner schützen nicht vor Tracking. Das hat zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) untersucht.
Viele der untersuchten Webseiten, die einen Cookie-Banner einsetzen, unterbanden weder die Nachverfolgung der Besucher noch erfüllten Sie die Anforderungen an eine zulässige Einwilligung.
Seitenbesucher sollten sich dagegen grundsätzlich mit den Bannern beschäftigen. Die Folgen eines heimlichen Trackings könnte sie nämlich interessieren
Je nachdem, welche Daten gesammelt und von wem zu welchem Zweck ausgewertet werden, könnte es passieren, dass ein Webseiten-Anbieter die Suchanfragen zu medizinischen Themen protokolliert und einem Nutzer zuordnet. Die Informationen sind dann z. B. auch für die Krankenversicherung interessant.
Vielleicht gehören Sie auch zu den 39 Prozent der Befragten User, die dem Banner bisher keine Beachtung geschenkt haben. Schauen Sie beim nächsten Cookie-Banner doch mal genauer hin, wer welche Daten von Ihnen tracken möchte.
Webseiten-Betreiber sollten handeln
Im Januar haben die spanischen Datenschutzbehörden ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro für einen nicht datenschutzkonformen Cookie-Banner verhängt. Auf der Website einer Fluggesellschaft konnten die Besucher nämlich nur in alle Cookies mit einem einzigen Klick einwilligen. Auswahlmöglichkeiten, um sich von mehreren Cookies für den einen oder anderen zu entscheiden, fehlten gänzlich.
Webseiten-Betreiber sollten Ihre Seiten umgehend überprüfen. Wer Dienste, wie zum Beispiel Google Analytics nutzt, die eine Einwilligung erfordern, muss die Einwilligung dafür einholen oder die Dienste entfernen.
Und eine Einwilligung ist nur dann wirklich wirksam, wenn die Besucher der Datenverarbeitung eindeutig und informiert zustimmen. Die einwilligungsbedürftige Datenverarbeitung darf zudem erst dann begonnen werden, nachdem der Nutzer die Einwilligung erteilt hat und nicht bereits vorher.
Kostenloser Website-Check
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Cookies verwenden? Wir analysieren mit unserem kostenlosen Website-Check Ihre Website auf Datenschutzkonformität. Dabei überprüfen wir nicht nur den Cookie-Banner, sondern auch die Datenschutzerklärung und SSL-Verschlüsselung.