Der Grund: Der kleine Telekommunikationsanbieter Rapidata GmbH aus Freiburg im Breisgau kam der mehrfachen Aufforderung nicht nach, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies verstößt jedoch gegen die gesetzliche Auflage gem. Artikel 37 DSGVO. Bei der Bemessung der Höhe der Strafe habe man berücksichtigt, dass es sich um ein Kleinstunternehmen handele. Dennoch kann eine solche Strafe für kleine Betriebe existenzbedrohend sein. Der BfDI prüft derweil den Datenumgang weiterer Anbieter.
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