Die EU-DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Die DSGVO gilt für alle Organisationen im Geltungsbereich der Europäischen Union. Auch Unternehmen und Vereine, die keinen Datenschutzbeauftragten stellen müssen, sind an die Gesetze und Vorschriften, die die Verordnung mitbringt, gebunden. Wer sich nicht daran hält, ist abmahnfähig.
Wir unterstützen Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung von Vorschriften und Richtlinien im Sinne der EU-DSGVO. Dabei legen wir großen Wert darauf, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren. Wie ein Datenschutz-Projekt bei uns durchgeführt wird, zeigen wir Ihnen im folgenden Schaubild. Natürlich reagieren wir auf unterschiedliche Anforderungen und passen unsere Angebote stetig an.