Den Dienstleistungssektor betrifft die Datenschutzgrundverordnung ebenso wie den Handel oder Handwerksbetriebe.
Dienstleister, die für andere Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, müssen bei der DSGVO besondere Regeln beachten.
Sie treten als sogenannte „Auftragsverarbeiter“ auf und haben so auch Zugriff auf personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern.
Zu Dienstleistern gehören z. B.
- IT- und TK-Dienstleister
- Medienagenturen
- Entsorgungsbetriebe