Datenschutz in der Pflege ist ein überaus wichtiges Thema. Damit Ärzte und Pflegepersonal Patienten richtig behandeln können, benötigen sie eine Vielzahl an Informationen zu deren gesundheitlichem Zustand.
All diese Informationen, die die Gesundheit eines Patienten betreffen, gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind dementsprechend besonders zu schützen.
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Informationen stellt umfangreiche Anforderungen an das organisationsspezifische Datenschutzmanagement.
Sie ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch, der ärztlichen Schweigepflicht, bereichsspezifischer Datenschutzvorschriften, und dem allgemeinen Datenschutzrecht.