Mit Inkrafttreten der DSGVO sind auch kleinere Betriebe, zu denen Handwerksbetriebe in der Regel zählen, im Visier der Datenschutzbehörden. Waren sie zuvor weniger stark betroffen als große Konzerne, stellt die Datenschutzgrundverordnung nun auch Handwerker vor Aufgaben.
Diese müssen sich, wie jeder andere Betrieb auch, an den DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten halten. Denn auch Handwerksbetriebe erfassen, speichern und verarbeiten Daten von Mitarbeitern, Kunden und Interessenten.
Viele Betriebe setzten zur Neukundengewinnung und Kundeninformation Webseiten ein, die ebenfalls auf die neuen Datenschutz-Vorgaben angepasst werden müssen.