In Hotels werden eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet.
Diese Daten setzen sich aus Informationen über die eigenen Mitarbeiter und Gäste zusammen.
Beim Check-In, der Wellnessbehandlung oder am Frühstücksbuffet werden bewusst oder unbewusst eine Vielzahl von Informationen über die Gäste gesammelt.
Anhand dieser Informationen, die neben den standardmäßigen Angaben zur Person abgefragt werden, kann oftmals ein detalliertes Persönlichkeitsprofil erstellt werden. Darunter fallen zum Beispiel Informationen zu Ess- und Schlafgewohnheiten, zu Freizeitaktivitäten oder der Begleitpersonen.
Grundsätzlich dürfen Hotels personenbezogene Daten der Gäste verarbeiten, wenn dies für die Durchführung eines Beherbergungsvertrags im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich ist.